Allgemeines
Lehrgangsbedingungen
Gemäß § 5 Abs. 2 der Landesverordnung zur Durchführung des Landes-fischereigesetzes ist die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang Voraussetzung für die Zulassung zur staatlichen Fischerprüfung in Rheinland-Pfalz. Die Teilnahme an den Vorbereitungslehrgängen wird vom Lehrgangsleiter bestätigt. Diese Bestätigung ist am Tag der Prüfung der Unteren Fischereibehörde vorzulegen. Die Bescheinigung wird ausgestellt, wenn die/der Teilnehmer innerhalb des gesamten Lehrgangs in allen Prüfungsgebieten an mindestens 35 Ausbildungsstunden teilgenommen hat.
Sofern Sie sich entscheiden an unseren Vorbereitungslehrgängen teil-zunehmen, wird bei Erreichen der 35 Ausbildungsstunden, dieser Nachweis, die Anmeldung zur Prüfung und der Schriftverkehr mit den Behörden von uns übernommen, so dass Sie sich um nichts kümmern müssen.
Bei Teilnehmern unter 18 Jahren muss eine Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegen.
Nach § 5 Abs. 6 der Landesfischereiordnung (FO) ist die Zulassung zur staatlichen Fischerprüfung nicht möglich bei Personen, die am Tag der Prüfung das 13. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die den Nachweis der Teilnahme an mindestens 35 Ausbildungsstunden in allen fünf Prüfungsgebieten nicht erbringen können und die fällige Lehrgangs-gebühren u. Prüfungsgebühren nicht bezahlt haben. Die Lehrgangsgebühren sind spätestens am 2. Lehrgangstag in bar zu entrichten.
Die Lehrgangsgebühren und Gebühren für Schulungsunterlagen sind auch dann in voller Höhe fällig, wenn der Lehrgang ohne triftigen Grund abgebrochen wird.
Der triftige Grund ist schriftlich anzuzeigen, nach Überprüfung werden dann lediglich 26,00 Euro Verwaltungskosten + Schulungsunterlagen (falls erhalten) erhoben.
Bei vorzeitigem Abbruch des Vorbereitungslehrganges, sowie bei Nichtzahlung erfolgt keine Zulassung zur Prüfung.
Welche Themenbereiche werden unterrichtet? |
1. | Allgemeine Fischkunde | |
2. | Spezielle Fischkunde | Prüfungsthemen |
3. | Gewässerkunde | |
4. | Gerätekunde | |
5. | Gesetzeskunde | |
6. | Praktische Gerätekunde | nicht prüfungsrelevant, kostenlos und freiwillige Teilnahme |
7. | Angeln in der Praxis | |
8. | Versorgen und Verwerten gefangener Fische | |
9. | Zubereiten und Räuchern gefangener Fische |